Medizinische Begutachtung
In der Medizinischen Begutachtung beschäftigt sich der Mediziner als neutrale Person mit den Fragen des Gesundheitszustands, zu Erkrankungen, Fehlbehandlungen und der Körperschädigung von Patienten und Probanden und nimmt hierzu Stellung. Diese Einschätzungen dienen Versicherungen oder Gerichten über einen Leistungsfall entscheiden zu können. Es liegen bereits Erfahrungen in folgenden Bereichen vor:
• Sozialrecht
Gutachten für Sozialgerichte, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Versorgungsämter und Rehabilitationsträger.
o Erwerbsminderung, Leistungsvermögen und berufliche Belastbarkeit
o Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und Unfallfolgen
o Minderung der Erwerbsfähigkeit, Grad der Behinderung und Schwerbehindertenrecht
o Pflegebedürftigkeit, Rehabilitationsbedarf und Teilhabefähigkeit
o Zusammenhangsfragen zwischen Erkrankung, Unfallereignis und Funktionsbeeinträchtigung
• Zivilrecht und privates Versicherungsrecht
Gutachten für Zivilgerichte, private Versicherungen, Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Unfallversicherungen und private Krankenversicherungen.
o Private Unfallversicherung einschließlich Invaliditätsbemessung und Gliedertaxe
o Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Krankentagegeld
o Haftpflichtrecht mit Fragen zu Schadensersatz, Schmerzensgeld und Kausalität
o Arzthaftung, Behandlungsfehler und Aufklärungsfragen bei neurologisch-psychiatrischen Sachverhalten
o Private Pflegeversicherung, private Krankenversicherung und Lebensversicherung
• Verwaltungsrecht und öffentlich-rechtliche Fragestellungen
Gutachten für Behörden, Verwaltungsgerichte und öffentliche Dienstherren.
o Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit und Dienstunfallfolgen
o Amtsärztliche und behördliche Fragestellungen mit neurologisch-psychiatrischem Bezug
• Betreuungsrecht, Nachlassrecht und familienrechtliche Fragestellungen
Gutachten für Betreuungsgerichte, Nachlassgerichte und weitere gerichtliche Auftraggeber.
o Betreuungsbedürftigkeit, Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
o Testierfähigkeit und kognitive Leistungsfähigkeit
o Beurteilung neuropsychiatrischer Einschränkungen bei Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit
• Gutachtenformen
Erstellung von Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Versicherungsgutachten, Zusammenhangsgutachten, Rentengutachten, Aktenlagegutachten, Ergänzungsgutachten, Stellungnahmen und Plausibilitätsprüfungen vorhandener Gutachten.
Zur Klärung organischer Schäden stehen Geräte für folgende Untersuchung bereit:
- ENG/EMG
- evozierte Potentiale (VEP,SEP,AEP)
- EEG
- Doppler- und Duplex- Sonographie
Qualifikation:
- Zertifikate der Deutschen Gesellschaft für klinische neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (EEG, evozierte Potentiale)
- Medizinische Begutachtung (Mitglied der deutschen Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung e. V.)
- Zertifikat DEGUM Stufe 1 (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin)
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